Stellungnahme zum Länderbericht des IWF für Deutschland

Stellungnahme der Familienunternehmer zum Länderbericht des IWF für Deutschland

Wir teilen die Auffassung des Verbands „Die Familienunternehmer“ zu den auch aus unserer Sicht unberechtigten und sehr pauschalen Vorwürfen des IWF (Internationaler Währungsfonds) gegenüber deutschen Familienunternehmen.

Deutsche Familienunternehmen sind durchaus als Motor der Wirtschaft anzusehen und zahlen im Gegensatz zu manch internationalem Konzern alle Steuern in Deutschland, investieren aus Eigenkapital, sind innovative Antreiber und auf langfristiges Bestehen ausgelegt und tragen dazu bei, Einkommensunterschiede auszugleichen…

Die Stellungnahme finden Sie hier: FamUn_Antwort_IWF_2019 (Quelle: Die Familienunternehmer e.V.)

Track & Trace

Am 20. Mai 2019 führt die EU ein neues Verfahren zur Rückverfolgung von Tabakprodukten ein, womit der illegale Handel in der Europäischen Union eingeschränkt werden soll.
Jeder Teilnehmer der Tabakwaren-Lieferkette (vom Hersteller bis zum letzten Wirtschaftsteilnehmer vor der letzten Verkaufsstelle) muss die Rückverfolgbarkeit von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen innerhalb der Europäischen Union sicherstellen. Dies muss im Rahmen vom sogenannten „Track & Trace“ erfolgen, dem zentralen Bestandteil der EU-Tabakrichtlinie (TPD II).
Für Sie als Shop-Betreiber bestehen keine Meldepflichten Ihrer Abverkäufe!
Aber jede Verkaufsstelle für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, muss sich in den kommenden Monaten bei der Bundesdruckerei (ID-Ausgabestelle) registrieren, damit er exakt identifiziert werden kann. Nur nach erfolgter Registrierung können Sie auch nach dem 20. Mai 2019 weiterhin Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen erwerben und verkaufen.
Um die Registrierung müssen Sie sich nicht selbst kümmern, das übernehmen wir gerne für Sie.
Füllen Sie hierzu bitte die „Erforderlichen Angaben des Wirtschaftsteilnehmers für die Registrierung“ sowie die „Zustimmungsvereinbarung zur Beauftragung der Peter Cames GmbH & Co KG zur Registrierung bei der Bundesdruckerei“ aus, welche unterschrieben an die angegebene Postanschrift oder via E-Mail an tracktrace@cames-neuss.de zurückgesendet werden muss.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Track_Trace Kundenanschreiben

Es fehlt uns nicht an Perspektiven – Interview in Lebensmittel Praxis 4/18

Lesen Sie auf der Seite der Lebensmittel Praxis (Ausgabe 4/2018) ein Interview mit Michael Cames:

Die Frage der Größe ist beim Neusser Zustellgroßhandel Cames verhältnismäßig. Die Belieferung und Beratung „kleiner“ Verkaufsflächen, auch in ländlichen Regionen, sind etwas für Spezialisten, die vorausschauend und digital planen. Mehr…