Track & Trace

Am 20. Mai 2019 führt die EU ein neues Verfahren zur Rückverfolgung von Tabakprodukten ein, womit der illegale Handel in der Europäischen Union eingeschränkt werden soll.
Jeder Teilnehmer der Tabakwaren-Lieferkette (vom Hersteller bis zum letzten Wirtschaftsteilnehmer vor der letzten Verkaufsstelle) muss die Rückverfolgbarkeit von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen innerhalb der Europäischen Union sicherstellen. Dies muss im Rahmen vom sogenannten „Track & Trace“ erfolgen, dem zentralen Bestandteil der EU-Tabakrichtlinie (TPD II).
Für Sie als Shop-Betreiber bestehen keine Meldepflichten Ihrer Abverkäufe!
Aber jede Verkaufsstelle für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, muss sich in den kommenden Monaten bei der Bundesdruckerei (ID-Ausgabestelle) registrieren, damit er exakt identifiziert werden kann. Nur nach erfolgter Registrierung können Sie auch nach dem 20. Mai 2019 weiterhin Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen erwerben und verkaufen.
Um die Registrierung müssen Sie sich nicht selbst kümmern, das übernehmen wir gerne für Sie.
Füllen Sie hierzu bitte die „Erforderlichen Angaben des Wirtschaftsteilnehmers für die Registrierung“ sowie die „Zustimmungsvereinbarung zur Beauftragung der Peter Cames GmbH & Co KG zur Registrierung bei der Bundesdruckerei“ aus, welche unterschrieben an die angegebene Postanschrift oder via E-Mail an tracktrace@cames-neuss.de zurückgesendet werden muss.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Track_Trace Kundenanschreiben